Leistungsbewertung in unserer Schule

 

 

Es gibt zahlreiche Formen der Leistungsbewertung in der Grundschule. Hierzu zählen beispielsweise mündliche Leistungskontrollen, Vorträge, Gemeinschaftsarbeiten, unterschiedliche Arbeitsergebnisse und schriftliche Tests.

 

Klassenarbeiten sind umfangreiche schriftliche Leistungsnachweise, die von den Schülerinnen und Schülern erbracht werden. (RdErl. des MK vom 20.6.2014 – 23-83200)

 

Bewertungssysteme

 

Note Wortbedeutung erreichte Leistung in Prozent
1 Die Note "sehr gut" soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen in besonderem Maße entspricht.  ab 93 v.H.
2 Die Note "gut" soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen voll entspricht. ab 75 v.H.
3 Die Note "befriedigend" soll erteilt werden, wenn die Leistung im Allgemeinen den Anforderungen noch entspricht.  ab 60 v.H.
4 Die Note "ausreichend" soll erteilt werden, wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht.  ab 40 v.H.
5 Die Note "mangelhaft" soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass notwendige Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können.  ab 20 v.H.
6 Die Note "ungenügend" soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.  unter 20 v.H.

 http://www.bildung-lsa.de/schule/schulrecht/ausgewaehlte_gesetze__verordnungen_und_erlasse/leistungsbewertung_.html#art15233


 






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