Elterninformation zum Schwimmunterricht nach Vorlage eines ärztlichen Attestes und durch den jeweiligen Schulleiter erfolgen. Kurzfristige Freistellungen kann der Schwimmlehrer genehmigen, wenn offensichtliche Erkrankungen/Verletzungen vorliegen oder eine Schonung bei Schwächezuständen nach kurzer Erkrankung notwendig... http://www.gs-kuehnau.bildung-lsa.de/grundschule-hugo-junkers-kuehnau/schwimmunterricht/#part1401