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Verhalten im Krankheitsfall
an. Wir möchten Sie außerdem daran erinnern, dass meldepflichtige Krankheiten (z. B. Windpocken, Scharlach, etc.) umgehend gemeldet werden müssen. Dies ist wichtig, um andere Kinder und das Schulpersonal rechtzeitig informieren und entsprechende Maßnahmen ergreifen zu können. ...
