Elterninformation zum Schwimmunterricht

Als Schwimmlehrer*innen wenden wir uns vor Aufnahme der Schwimmausbildung Ihres Kindes mit folgenden Hinweisen an Sie und rechnen mit Ihrer Unterstützung.
Der Schwimmunterricht ist in Dessau-Roßlau für alle Grundschüler der 2. Klassen verbindlich. Seine Zielstellung besteht laut Rahmenplan Sport darin, möglichst alle Schülerinnen und Schüler bis Ende des Schuljahres zu sicheren Schwimmern zu entwickeln.


Wir empfehlen Ihnen Ihr Kind vor der Aufnahme der Schwimmausbildung auf Schwimmtauglichkeit untersuchen zu lassen. Die Untersuchung hat auf alle Fälle zu erfolgen, wenn Ihr Kind innerhalb der letzten 6 Wochen akut erkrankt war, es sich in ärztlicher Behandlung befindet oder folgende ärztliche Befunde vorliegen:
- Ohrenerkrankungen
- Herz- und Kreislauferkrankungen
- Erkrankungen der Atemwege
- Erkrankungen der Bauchorgane (einschließlich Gelbsucht)
- Gelenkrheumatismus
- Blasen- und Nierenerkrankungen
- Hauterkrankungen
- Zuckerkrankheit
- Anfallsleiden
- Entzündliche Augenerkrankungen


In diesen speziellen Fällen können Sie die Untersuchung durch das Gesundheitsamt Dessau (Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 Dessau-Roßlau, Tel: 204 2054) durchführen lassen.
Komplettbefreiungen vom Schwimmunterricht können nur nach Vorlage eines ärztlichen Attestes und durch den jeweiligen Schulleiter erfolgen. Kurzfristige Freistellungen kann der Schwimmlehrer genehmigen, wenn offensichtliche Erkrankungen/Verletzungen vorliegen oder eine Schonung bei Schwächezuständen nach kurzer Erkrankung notwendig ist. Hierzu erbitten wir eine schriftliche Mitteilung durch die Eltern.


Das Tragen einer zweckmäßigen Badebekleidung (kurze Badehose bei Jungen) ist vorgeschrieben. Ihr Kind benötigt eine Badekappe, die mit dem Vornamen (große Buchstaben) gekennzeichnet ist, um dadurch die Ansprechbarkeit zu gewährleisten.


Aus hygienischen Gründen ist ein Abduschen vor dem Schwimmunterricht erforderlich. Dazu benötigt Ihr Kind ein Handtuch, Seife und Badelatschen. Um Erkältungen vorzubeugen, raten wir Ihnen, Ihrem Kind eine warme Kopfbedeckung mitzugeben, die auf dem Rückweg zu tragen ist.
Wertsachen, wie Uhren, Schmuck und Geld dürfen nur auf eigene Gefahr mitgebracht werden. Die Schwimmhalle und die Lehrkräfte übernehmen keine Haftung. Uhren und Schmuck (Ketten, Ohrringe) müssen wegen der Verletzungsgefahr im Schwimmunterricht abgelegt werden.


Die aufgeführten Hinweise stützen sich auf die Grundsätze und Bestimmungen für den Schulsport des Landes Sachsen-Anhalt. Ihr Kind erhält am Ende des Schuljahres jeweils eine Note für Schwimmen, Springen und Tauchen, welche in die Sportnote einfließen.


Das Erreichen von Schwimmzeugnissen (Seepferdchen und Jugendschwimmpass) ist nicht Ziel des Unterrichts. Wird die dafür notwendige Leistung von Ihrem Kind mehrfach erreicht, teilen wir dies ihm mit und der Nachweis kann käuflich erworben werden.
Wir wünschen Ihrem Kind viel Freude und Erfolg im Schwimmunterricht.


Mit freundlichen Grüßen
- die Schwimmlehrer -




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