Beratungsauftrag von LehrerInnen

Beratungstätigkeit ist grundsätzlich ebenso wie Unterrichten, Erziehen und Beurteilen Aufgabe aller LehrerInnen. Sie bezieht sich vor allem auf die Beratung von SchülerInnen sowie von Erziehungsberechtigten in den Bereichen:

  • Bildungsangebote
  • Schullaufbahn
  • Lernschwierigkeiten
  • Verhaltensauffälligkeiten
  • besondere Begabungen
  • neuere Lernmodelle



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